Arzt im Praktikum
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Nach der bis 2004 gültigen deutschen Bundesärzteordnung war nach Bestehen des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zum Erhalt der vollen Approbation noch die Ableistung einer 18-monatigen Phase als Arzt im Praktikum nötig. Die Bestimmung wurde 1983 in die Bundesärzteordnung eingefügt und 1986 wirksam. Außerhalb Deutschlands gab es eine vergleichbare Regelung nicht.
Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen. Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium erhalten dann sofort ihre Approbation als Arzt und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik. Die Approbation kann auch beantragen, wer sein Studium bereits früher erfolgreich beendet hat.
Das Ziel der Abschaffung war es, die Attraktivität von Medizinstudium und Arztberuf zu erhöhen. Dies sollte insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Änderung zu einer Erhöhung der Einstiegsgehälter angehender Mediziner auf den bis zu dreifachen Betrag gegenüber dem Gehalt eines Arztes im Praktikum (Bruttolohn um 1000 Euro/Monat) führt. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen hauptsächlich die gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür Mittel aufbringen, die durch Einsparungen im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreform freigeworden sind.