Diskussion:Außerordentlicher Universitätsprofessor
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Dieser Beitrag sollte in den Artikel Professur eingebaut werden. --S.Didam 17:43, 2. Feb. 2007 (CET)
Im text steht, dass man in österreich mit der Habilitation seit 1990 automatisch außerordentlicher Professor wird. Das stimmt nicht, um außerordentlicher (oder ordentlicher) Professor zu werden braucht man nämlich noch eine Lehrstelle. Sonst ist man nur Univ. Doz. z.B. mein Vater ist habilitiert (und das war nach 1990), aber nur Univ. Doz., weil er noch keine Lehrstelle hat. Das heißt nicht, dass er keine Vorlesungen hält, sondern nur, dass er keine offizielle Lehrverpflichtung hat. -MrBurns 17:10, 27. Feb. 2007 (CET)