Aufgebot
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Das zivile Aufgebot ist allgemein eine öffentliche Aufforderung an unbekannte Interessenten zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten. Im Eherecht besteht ein staatliches und ein kirchliches Aufgebot. Beide dienen der öffentlichen Verkündigung einer beabsichtigten Ehe zur Feststellung etwa vorhandener kirchenrechtlicher oder gesetzlicher Ehehindernisse. Einen Aushang des standesamtlichen Aufgebotes gibt es seit der Aufhebung des Ehegesetzes nicht mehr.
Das militärische Aufgebot ist die Aufbietung der Wehrkraft eines Volkes zur Verteidigung des Landes.