Wikipedia Diskussion:Auskunft/Archiv/2006/Februar/1
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Muß der Aufsichtsrat einer GmbH (hat mehr als 2000 Beschäftigte) an der Gesellschafterversammlung teilnehmen und was kann er tun ,wenn er nicht zur Gesellschafterversammlung eingeladen wurde?
Hi zusammen !
Wir diskutieren gerade ein etwas ungewöhnliches Thema. Es geht um die Frage, ob der Aufsichtsrat einer deutschen GmbH (mehr als 2000 Beschäftigte) an der Gesellschafterversammlung teilnehmen muß und was der Aufsichtsrat tun kann ,wenn er nicht eingeladen wurde.
Wir sind in 2 Lager gespalten. Die eine Seite meint: Ja er muß teilnehmen ,da er nach dem Mitbestimmungsgesetz auch für die Belange der Belegschaft zuständig ist und daher über alle Entscheidungen der Gesellschafterversammlung informiert sein muß. Wenn er nicht zur Gesellschafterversammlung eingeladen wurden ist, dann hat er das Recht auf eine ausführliche Auskunft über die Themen der Gesellschafterversammlung und deren Beschlüsse, so das er gegen die Beschlüsse der gesellschafterversammlung eventuell Klagen kann.
Gruß Mario Frankfurt slikers001@web.de