Diskussion:Begehungsdelikt
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Den Satz "Pfeffertütenfall wurde dem Eventualtäter durch seine vom BGH angeordnete Bestrafung jede Möglichkeit zum Rücktritt genommen." habe ich gelöscht, da er zu sehr nach einem Scherz aussieht.
Ansonsten sollte der Artikel nochmal überdacht werden. Für eine Enzyklopädie ist er so nur bedingt geeignet. Für einen Laien ist er schwer verständlich. Im Grunde ist der halbe Allgemeine Teil mit hineingepackt. Vor lauter angesprochenen Probleme wird das für das Verständnis Wesentliche nicht gebracht: die Gegenüberstellung Begehungsdelikt - Unterlassungsdelikt. Die langen Ausführungen über die Abgrenzung zwischen Vorbereitung und Versuch sollten entfernt und durch einen kurzen Verweis auf den Artikel Versuch ersetzt werden. --wau > 09:58, 25. Dez. 2006 (CET)