Diskussion:Beglaubigung
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Als Nicht-Jurist will ich den Artikel lieber nicht berichtigen, aber der folgende Satz erscheint mir falsch: "Früher waren auch Pfarrer/innen berechtigt."
Nun steht aber z.B. im Verwaltungsverfahrensgesetz von NRW (siehe http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz4844/4844.pdf ) in § 33: "Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind die von der Landesregierung oder - auf Grund einer von ihr erteilten Ermächtigung - dem zuständigen Landesministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird, sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist."
Demnach scheint es mir doch möglich zu sein, im Prinzip jede Behörde zur Beglaubigung zu ermächtigen, auch solche, für die nach § 2 VwVfG NRW das VwVfG nicht gilt, wie z.B. Kirchen und WDR.
In der "Verordnung zur Bestimmung der zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden" (siehe http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz3949/3949.pdf ) steht in § 1: "Zur amtlichen Beglaubigung nach § 33 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 sowie nach § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes bezeichneten Behörden befugt."
In § 1 Abs. 1 des VwVfG NRW wiederum steht: "Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht Rechtsvorschriftendes Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten."
Da in der Verordnung keinerlei Ausnahmen erwähnt werden, würde ich davon ausgehen, daß auch solche Behörden, die in § 2 VwVfG NRW als Ausnahmen genannt sind, zur Beglaubigung ermächtigt sind. Oder nicht?