Berliner Stunde
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Berliner Stunde wird die Begrenzung der Redezeiten bei Plenarsitzungen oder Ausschüssen wie zum Beispiel dem Untersuchungsausschuss gemäß Abgeordnetenanteilen im Deutschen Bundestag genannt. Die Berliner Stunde hat 62 Minuten. Nach einer Mahnung des Vorsitzenden wird dem Redner das Wort entzogen. Aktuell stehen der SPD und der CDU/CSU jeweils 24 Minuten, den Grünen acht und der FDP sechs Minuten zu.
Damit das Stärkeverhältnis zwischen den Fraktionen auch in der Redezeit berücksichtigt werden kann und trotzdem ausreichend Raum für die Darstellung der eigenen Position auch für kleine Fraktionen bleibt, hat die Debattenstunde im Plenum in Bonn 68 Minuten. Das hatte sich schon vor dem Umzug der Regierung und Opposition nach Berlin so ergeben, und deshalb nennt man diese 68 Minuten traditionell die "Bonner Stunde": Von einer Stunde Redezeit stehen den beiden Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen 35 Minuten, der CDU/CSU 21, der FDP 7 und der PDS 5 Minuten zu. Im Schlagabtausch der Argumente werden im Übrigen bei der Verteilung der Redezeiten alle Angehörigen von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gleich behandelt. Das heißt zum Beispiel, dass auf die der SPD zustehende Redezeit im Plenum alle Wortmeldungen sowohl von SPD-Abgeordneten als auch von SPD-Ministern oder SPD-Ministerpräsidenten angerechnet werden.
Berliner Stunde war auch der Titel der ersten deutschen Radiosendung, die am 29. Oktober 1923 um 20.00 Uhr ausgestrahlt wurde, nachdem das Konsortium "Deutsche Stunde" die erste Rundfunklizenz im damaligen Deutschen Reich erworben hatte.