Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte
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Die Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung der Rechtsanwälte, die sowohl im Verfahren der (Erst-)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als auch während der gesamten Dauer der Anwaltstätigkeit lückenlos nachgewiesen werden muss. Ohne diesen Nachweis ist eine Anwaltszulassung zu versagen bzw. zu widerrufen.
Die Versicherungsgesellschaft hat die Gefährdung des Versicherungsschutzes gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.
Gesetzlich geregelt wird die Berufshaftpflichtversicherung der Anwälte in § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Versicherungssumme muss derzeit mindestens pro Versicherungsfall 250.000 Euro betragen. Die Leistung für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden kann auf 1.000.000 Euro begrenzt werden. Von den Versicherungen wird bei diesen Deckungssummen von einer "Baby-Versicherung" gesprochen.
[Bearbeiten] Versicherung aus Sicht des Anwalts
Bei vielen Anwälten sind die Versicherungssummen ausreichend. Bei der Annahme eines neuen Mandats muss der Anwalt für sich prüfen, ob seine Versicherung die mögliche Schadenersatzzahlung abdeckt. Es besteht die Möglichkeit einer Summenerhöhung für einen konkreten Einzelfall oder die generelle Summenerhöhung. Diese ist sinnvoll, wenn der Anwalt häufiger Fälle bearbeitet, die im Schadenfall höhenmäßig nicht mehr von der Versicherung gedeckt sind. Zwischen Anwalt und Mandant kann auch eine Begrenzung des Schadenersatzes auf die maximale Versicherungssumme (schriftliche) vereinbart werden.
[Bearbeiten] Versicherung aus Sicht des Mandanten
Jeder Mandant sollte darauf achten, dass sein Anwalt, bezogen auf den konkreten Fall, ausreichend versichert ist. Auch Fälle mit einer vermeintlich klaren Rechtslage können durch einfache Verfahrensfehler (z.B. Fristversäumnisse) verloren gehen und damit Schadenersatzansprüche auslösen.
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