Bestätigter LZB-Scheck
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Der bestätigte BBK-Scheck ist ein besonders gesichertes Zahlungsmittel. BBk steht dabei für Bundesbank.
Die bezogene Zweiganstalt bringt auf der Rückseite des Schecks einen Bestätigungsvermerk auf und belastet das Girokonto des Ausstellers bei der Bundesbank mit dem Scheckbetrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Acht Tage nach Ausstellung des Schecks erlischt die Haftung der Bundesbank. Wird der Scheck nach Ablauf der Frist vorgelegt, behandelt ihn die Bundesbank wie einen unbestätigten Scheck.
15 Tage nach der Ausstellung schreibt sie dem Aussteller den Scheckbetrag wieder gut, sofern der Scheck bis dahin nicht bei der bezogenen oder einer anderen Zweiganstalt vorgelegt worden ist.
Ein bestätigter BBk-Scheck wird nur von der Zweiganstalt der Bundesbank bar ausgezahlt, die die Bestätigung abgegeben hat. Andere Haupt- und Zweigstellen der Bundesbank nehmen ihn zur sofortigen und vorbehaltlosen Gutschrift an.
In der Praxis beschaffen Banken ihren Kunden bestätigte BBK-Schecks, indem sie Schecks auf ihr BBk-Girokonto ziehen, sie bestätigen lassen und dem Kunden aushändigen.
Bestätigte BBK-Schecks finden bei Rechtsgeschäften Verwendung, die üblicherweise sofortige Barzahlung bei Zuschlag erforderlich machen, wie beispielsweise Auktionen oder Zwangsversteigerungen.
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