Betriebsbremsanlage
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Die Betriebsbremsanlage (BBA) ist bei einem Lastkraftwagen vorgeschrieben und dient dazu, die Geschwindigkeit des Fahrzeuges zu verlangsamen oder bis zum Stillstand verringern. Die gesetzlichen Vorschriften sehen dabei Mindestabbremsungen vor. Bezugsgröße (= 100 %) für die Verzögerung ist die Fallbeschleunigung (9,81m/s²). Die Betriebsbremsanlage muss mindestens eine Abbremsung von 45 Prozent, also 4,42 m/s²) leisten. Die Werte werden bei der Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung ermittelt und im Prüfprotokoll eingetragen.