Betriebsgefahr
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Betriebsgefahr ist die generelle Gefahr, die der Betrieb einer Sache, z.B. eines Kraftfahrzeugs, einer Eisenbahn oder einer chemischen Anlage, mit sich bringt.
Das deutsche wie auch das österreichische Gesetz sieht für den Fall der Realisierung der Betriebsgefahr (ein Schaden tritt tatsächlich ein) häufig eine Haftung vor. Diese spezielle Haftung wird Gefährdungshaftung genannt. Der Betreiber einer Sache haftet dann unabhängig von seinem Verschulden.
Ein Beispiel dafür ist im Straßenverkehr die Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs (Deutschland: § 7 StVG; Österreich: § 1 EKHG).
Eine ähnliche Gefahr ist die "Tiergefahr" bei der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), die im Wesentlichen ebenfalls einen Fall der Gefährdungshaftung darstellt.
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