Betriebsgewerkschaftsleitung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die DDR-Einheitsgewerkschaft Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, FDGB gliederte sich in betriebliche und institutionelle Grundorganisationen, z. B. in Industrieunternehmen, Krankenhäusern, Verwaltungen u. ä.. Auf dieser Ebene stellte die von den Mitgliedern gewählte und stets von der SED kontrollierte Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) den Ansprechpartner der Beschäftigten für gewerkschaftliche Fragen dar. Mitbestimmung und Vertretung gewerkschaftlicher Rechte traten dem umfassenden Machtanspruch der staatstragenden SED folgend, weit in den Hintergrund. Primär waren die Verteilung der knappen gewerkschaftlich organisierten Ferienplätze, Betreuung von berenteten ehemaligen Betriebsangehörigen, Unterstützung bei der Suche nach Plätzen für die Kleinkinderbetreuung und die Organisation von Betriebsfeiern aus diversen Anlässen. Insofern genoss die BGL bei vielen Mitarbeitern einen positiveren Respekt als z. B. die betrieblichen Parteileitungen.