Betriebspflicht
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Die Betriebspflicht bei Flughäfen und Verkehrslandeplätzen schreibt die Öffnungszeiten vor, in denen der Flughafen betrieben wird, also für an- und abfliegende Flugzeuge geöffnet ist.
Für Sonderlandeplätze entfällt die Betriebspflicht. Die Öffnungszeiten werden durch den Flugplatzbetreiber festgesetzt, häufig gilt die PPR-Regelung.