Bewusstseinsstörung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter Bewusstseinsstörung versteht man die Beeinträchtigung der Selbstkontroll-Fähigkeit und der Gesamtheit aller gegenwärtigen, empfundenen psychischen Vorgänge (Bewusstsein).
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Einteilung
Bewusstseinsstörungen werden u.a. unterteilt in Bewusstseinstrübung, Bewusstseinseinengung, Bewusstseinsverschiebung und unterschiedliche Grade der Bewusstseinsverminderung:
- Benommenheit: Denken und Handeln des Patienten sind verlangsamt, die Orientierung ist eingeschränkt.
- Somnolenz: Der Patient ist schläfrig, kann aber durch äußere Reize aufgeweckt werden.
- Sopor: Der Patient befindet sich in einem schlafähnlichen Zustand und kann nicht aufgeweckt werden, er ist bewusstlos. Um Abwehrbewegungen auszulösen bedarf es starker Schmerzreize.
- Koma: Die schwerste Form der Bewusstseinsstörung, der Patient kann aus seinem schlafähnlichen Zustand nicht mehr erweckt werden.
Sonderfall des Komas ist das Locked-In-Syndrom
[Bearbeiten] Ursache
Eine Bewusstseinsstörung ist immer das Symptom einer zugrundeliegenden Gesundheitsstörung. Unter anderem kommen folgende in Frage:
- Schädel-Hirn-Trauma wie beispielsweise Gehirnerschütterung (Commotio cerebri), Gehirnprellung (Contusio cerebri) oder Gehirnquetschung (Compressio cerebri), Schädel-Basis-Bruch
- Schlaganfall (Apoplektischer Insult)
- hirnbedingte Krampfanfälle, beispielsweise Epilepsie (vgl. Status epilepticus)
- Störungen von Atmung und Kreislauf, dadurch bekommt das Gehirn nicht genügend Blut und damit auch zu wenig Sauerstoff.
- Vergiftungen, durch das Zentralnervensystem dämpfende Medikamente oder Drogen, z. B. auch Alkohol
[Bearbeiten] Erkennen einer Bewusstseinsstörung
Der Patient reagiert nur verlangsamt, nicht situationsgerecht oder gar nicht auf (lautes) Ansprechen und/oder Anfassen. Bei fortgeschrittener Bewusstseinsstörung zeigt er auch nur ungezielte Abwehr oder keine Reaktion auf Schmerzreize.
[Bearbeiten] Sofortmaßnahmen
Rettungskette befolgen:
- Notruf veranlassen - Als Grund Bewusstlosigkeit angeben, denn bei Bewusstlosigkeit sollte immer zusätzlich zu der üblichen RTW-Besatzung ein Notarzt hinzugeholt werden!
- Bei lediglich benommenen oder schläfrigen Patienten sollte man versuchen, durch ständigen Kontakt (Ansprechen, Fragen etc.) eine Verschlechterung zu erkennen.
Bei Vorliegen von Sopor oder Koma:
- Freimachen der Atemwege (Lebensrettender Handgriff)
- gegebenenfalls Fremdkörper aus Mund und Rachenraum entfernen (Esmarchscher Handgriff)
- Atmung überprüfen, ist eine Atmung vorhanden, folgt:
- Stabile Seitenlage
- Wärmeerhalt
- ständige Kontrolle der Vitalfunktionen (bspw. Atmung)
- bei Atemstillstand und keinen weiteren vorhandenen Lebenszeichen: Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Betreuen des Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
weitere Maßnahmen durch den Rettungsdienst
- Sauerstoffgabe (vgl. Sauerstoff)
- Intubation
[Bearbeiten] Rechtliche Auswirkungen
Bewusstlosigkeit führt im Zivilrecht zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften (§ 105 BGB) sowie zu Deliktsunfähigkeit (§ 827 BGB). Im Zustand der Bewusstlosigkeit geschlossene Ehen sind aufhebbar. Verhalten, das im Zustand der Bewusstlosigkeit hervorgerufen wird, fällt im Strafrecht nicht unter den Begriff der Handlung.
[Bearbeiten] Siehe auch
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen! |