Bilanzverlust
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Unter Bilanzverlust versteht man einen Überschuss der Passiva über die Aktiva einer Bilanz. Die Hauptversammlung kann beschließen, den Verlust auf neue Rechnung (in das nächste Geschäftsjahr) vorzutragen, ihn durch Auflösung und Wiederaufstockung von Rücklagen auszugleichen oder durch eine Herabsetzung des gezeichneten Kapitals zu decken.