Bild-/Wortmarke
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Unter einer Bild-/Wortmarke oder „Wort-/Bildmarke versteht man eine dauerhafte Kombination zwischen grafischen und textlichen Elementen in einer Darstellung (z. B. Logo, Emblem, etc.).
Die Bezeichnung Bild-/Wortmarke erklärt sich aus der Kombination aus Grafik (Bild) und Text (Wort). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text oder reiner Grafik bestehen. Grundsätzlich gilt, dass die Marke nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein darf, da sie sonst als Wortmarke gilt. Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst grafische Merkmale aufweist (z.B. spezieller Font).
Wird einer Bildmarke vorübergehend Text hinzugefügt (z. B. im Rahmen von Aktionen, Jubiläen), liegt keine Bild-/Wortmarke vor. Erst wenn Bild und Wort regelmäßig zusammen verwendet werden oder durch das Corporate Design als zusammengehörig definiert werden, spricht man von einer Bild-/Wortmarke.
Markenrechtlich betrachtet ist eine Bild-/Wortmarke ein Zeichen, die sowohl eine Buchstabenfolge, als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.
Im Gegensatz zur reinen Wortmarke können auf diese Weise auch Begriffe markenrechtlich geschützt werden, die als reine Wortmarken wegen mangelder Unterscheidungskraft oder einem bestehenden Freihalteinteresse - beispielsweise beschreibende Begriffe - dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Der entstehende Schutz erstreckt sich dabei jedoch nur auf die Gesamtheit der Marke, d. h. auf Wort- mit Bildbestandteil.
Der grafische (Bild-) Anteil wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Da der Inhaber einer eingetragenen Marke aufgrund des Benutzungszwangs gezwungen ist, seine Marke zu benutzen, dürfen die Abweichungen zwischen der eingetragenen und der benutzten Marke nur unwesentlich sein.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Siehe auch
- Wortmarke
- Bildmarke
- Hörmarke
- Farbmarke
- Genmarke
- Geruchsmarke
Kategorien: Markenrecht | Markenführung | Bild | Wort