Binnenschifffahrtsfunk
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Um eine Binnenschifffahrtsfunkanlage legal in Betrieb nehmen zu dürfen, benötigt man das UBI (UKW-Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk). Wo sind nun die wesentlichen Unterschiede zum SRC (Seefunk)? Im Binnenschifffahrtsfunk sind z.B. besondere Funkgeräte notwendig, die nach jeder Aussendung eine sogenannte ATIS-Kennung aussenden. Dieses ATIS-Signal kann dann etwa von Behörden auf einem Empfangsdisplay sichtbar gemacht werden und besteht aus einer Landeskennung und dem codierten Rufzeichen der Schiffsfunkstelle. Somit wird bei jeder Aussendung die Identität der sendenden Funkstelle angezeigt. Außerdem darf in den Funkverkehrskeisen Schiff-Schiff, Schiff-Hafenbehörde sowie Funkverkehr an Bord ausschließlich mit 0,5 bis 1 Watt gesendet werden und die Funkgeräte müssen auf diesen Kanälen eine Leistungsreduktion automatisch herstellen. Der wesentliche "Knackpunkt" ist aber, dass es keinen einheitlichen "Not- und Anrufkanal" wie im Seefunk gibt. Bei einem Notfall muss dann u.U. zunächst auf dem Kanal 10 (1. Schiff-Schiff-Kanal) mit max. 1 Watt (!) ein MAYDAY-Funkspruch abgesetzt werden um ggf. Hilfe der Schifffahrt im Revier anzufordern und/oder die umliegende Schifffahrt zu warnen. Im zweiten Schritt wird dann die Revierzentrale mit 25 Watt (Funkkanal des Verkehrkreises Nautische Information entnimmt man dem Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk)mit einem zweien MAYDAY-Funkspruch angerufen um seitens der Behörden Hilfs- oder Rettungsaktionen zu veranlassen. Der Funkknal "16" ist im Binnenrevier nicht zulässig! Da es teilweise erhebliche Unterschiede zum Seefunk gibt, ist für den Erwerb des UBI dringend zu empfehlen, gute Schulungsstätten aufzusuchen die eine umfassende theoretische und praktische Einweisung nebst gutem Script gewährleisten. Hier sollte dann nicht nur das Bestehen eines weiteren Scheines sondern die Kenntnisse und Fertigkeiten für den Alltag im Vordergrund tehen, damit das Funkgerät auch im Binnenrevier eine sinnvolle Ergänzung der Sicherheitsausrüstung darstellt.