Bringschuld
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Der Begriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet. Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Der Schuldner muss also die Leistung dem Gläubiger bringen. Diese Art der Schuld ist für den Schuldner regelmäßig ungünstig, da er Leistungsgefahr und Preisgefahr auch während des Transports zum Gläubiger zu tragen hat und der Gefahrübergang erst beim Gläubiger erfolgt.