Bundesbeauftragter
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Die Beauftragten der Bundesregierung und die Bundesbeauftragten werden von der Bundesministerin, dem Bundesminister oder von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler ernannt und unterstützen diese in unabhängiger und beratender Form. Sie sind nicht in die Hierarchie der Verwaltung eingegliedert.
Nach § 21 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind sie bei allen Vorhaben, die ihre Aufgaben berühren, frühzeitig zu beteiligen.
Für alle Beauftragten siehe Beauftragte in Deutschland.