Diskussion:Bundeskanzler (Schweiz)
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Die wichtigste Aufgabe wurde nicht erwähnt; Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin hat als einzige(r) Bürger das Recht, ohne die Abgabe von 50'000 Unterschriften eine Referendum einzuleiten, wenn es die Verfassung betrifft. Also die nicht-freiwillige Abstimmung vor dem Volk. --Saemikneu 20:09, 27. Apr 2006 (CEST)
- Ich habe nichts entsprechendes gefunden - bitte den entsprechenden Verfassungs- oder Gesetzesartikel hier angeben. --84.72.206.142 19:56, 4. Jan. 2007 (CET)
[Bearbeiten] 50 Tausend? Nein, 100 Tausend!
Das von Dir erwähnte "sammeln" von 50000 Unterschriften ist nicht ganz korrekt: Es müssten derzeit 100000 Unterschriften "gesammelt" werden.
Luc94, 19.Nov. 2006