Diskussion:Bundesrat (Österreich)
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Ich hätte eine Frage bzgl des Verhältnis zwischen Bundesratsmitglieder und Landtage: Im Absatz über die Zusammensetzung steht: Die Bundesratsmitglieder sind der jeweiligen Landesregierung nicht verantwortlich (imperatives Mandat),[...]. Das imperative Mandat wird im Artikel folgendermaßen beschrieben: Besitzer des imperativen Mandats sind vom Volk gewählte Vertreter, die ihren Wählern verantwortlich, an deren Anweisungen gebunden, und jederzeit abberufbar sind. Frage: Was gilt nun? Sind die Bundesratsmitglieder der jeweiligen Landesregierung verantwortlich oder nicht (warum Landesregierung? Werden die Bundesratsmitglieder nicht von den Landtagen entsandt?) lg Gugganij 15:24, 5. Jul 2004 (CEST)
- Die Mtgl. d. BR sind sicher nicht den L-Reg. verantwortlich. Art 56 Abs 1 B-VG: "Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden." Es handelt sich also nicht um ein imperatives, sondern um ein freies Mandat (ntürlich nur theoretisch, die Verfassungsrealität schaut ja anders aus). Ich habe den Text dahingehend geändert. Vheissu 22:34, 5. Jul 2004 (CEST)
- Danke für die Antwort Gugganij 01:30, 6. Jul 2004 (CEST)
Noch eine Frage: Ist die letzte Entschließung des Bundespräsidenten über die Zusammensetzung des BR wirklich von 1993? Die letzte Volkszählung war schließlich schon 2001. Der BR wird wohl doch schon den neuen Verhältnissen angepasst worden sein. lg Gugganij 01:34, 6. Jul 2004 (CEST)