Carnet ATA
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Carnet ATA ist das internationale Zolldokument der vorübergehenden Verwendung im Rahmen des ATA-Übereinkommens.
Es dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern, z. B.:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Berufsausrüstungsgegenstände
- Warenmuster
- Waren zu wissenschaftlichen/kulturellen Zwecken
- Waren zu sportlichen Veranstaltungen.
Die Waren dürfen nicht verbraucht werden. Die Frist bis zur Beendigung der Verwendung beträgt 1 Jahr. Carnets ATA werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern ausgestellt.