Diskussion:Charles de Secondat, Baron de Montesquieu
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Bitte zu entschuldigen, dass ich ohne Anmeldung hier schreibe, möchte allerdings darauf hinweisen, dass Schmidt in seinen Demokratietheorien (2000: 84) betont, dass Montesquieu eben nicht von Gewaltenteilung, "also von Verteilung oder Aufteilung der öffentlichen Gewalten, nicht von Separierung und wechselseitiger Isolierung [spricht]. Eindeutig handelt es sich um eine Gewaltenverteilungslehre." Ein kleiner aber feiner Unterschied. Ausführlicher und nachvollziehbarer wird was ich sagen wollte, wenn man auch noch die folgenden vier Seiten in besagtem Buch liest.
Das System der Gewaltenteilung kam zum ersten Mal 1789 in der Verfassung der Vereinigten Staaten zum Tragen und 1791 in der Verfassung, die aus der Französischen Revolution hervorging. Diese Aussage ist falsch.
"Daß Montesqieu neben John Locke einer der wichtigsten Ideengeber der amerikanischen Verfassungsväter war, ist nicht zu bestreiten. Jedoch wollte Montesquieu keine rigide Trennung der Staatsfunktionen in Legislative, Exekutive und Judikative und die amerikanische Verfassung hat kein entsprechendes System verwirklicht." Zitat aus dem Buch: Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung. 5. Auflage. München 2003. S. 107.
Heute ist es (das System der Gewaltenteilung) zumindest im Grundsatz in allen demokratischen Staaten verwirklicht. Ist es das wirklich? In Deutschland wählt die Legislative die Exekutive. Haben wir also in Deutschland eine Gewaltenteilung?
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 128.176.150.90 (Diskussion • Beiträge) am 25. Jan 2006, 17:06)
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Habe die bisherige, relativ kurze Montesquieu-Biografie ersetzt durch die ausführlichere aus meinen "Namen, Titel und Daten der franz. Literatur".
Benutzer: Gert pinkernell (11.6.05)
Auf die Frage nach der Verwirklichung der Gewaltenteilung in Deutschland hin: In Deutschland sind die Gewalten in höherem Ausmaß verschränkt als, beispielsweise, in Italien, wo die Judikative weitestgehend freisteht, während sie in Deutschland den Justizministern Rechenschaft schuldig ist und teilweise von Bundesrat/Bundestag rekrutiert wird; das ist soweit richtig. Allerdings ist die Gewaltenteilung nach dem simplen Exekutive-Legislative-Judikative-System längst nicht mehr der Wiesheit letzter Schluss, auch wenn sie im Grundgesetz fixiert ist (Artikel 20, Absatz 2, Satz 2). Zum einen würde mangelnde Interdependenz der drei Gewalten zu unverhältnismäßiger Machtkonzentration innerhalb der Gewalten führen. Zum anderen leisten heutzutage Aspekte wie die zeitliche Begrenzung von Mandaten, das föderative System der Bundesrepublik, soziale Einflussnahme über Medien und Interessenverbände, Parteipolitik das, was zu Montesquieus Tagen beabsichtigt wurde, die Verteilung der Gewalt zum Zwecke der Verhinderung von Gewaltmonopolen.
Insofern: pfeif doch auf Gewaltenteilung ^_-
[Bearbeiten] die persichen Briefe
Hier stimmt was nicht. In dem Text heißt es "1721 wurde er über Nacht berühmt ... ", aber unter http://de.wikipedia.org/wiki/Persische_Briefe kann man lesen, dass die Briefe anonym veröffentlich worden sind. Das hätte ja zur Folge, dass eben niemand wusste, wer die Briefe geschrieben hat. Somit hätte Montesquieu nicht berühmt werden können. Was stimmt denn nun? Orpheus ex umbra 16:09, 10. Mär. 2007 (CET)