Diskussion:Corpus Delicti
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[Bearbeiten] Andere Definition?
In der englischen Wikipedia findet sich eine etwas andere Definition für den Begriff "Corpus Delicti". Dort bezeichnet es einen Beweis, dass das Verbrechen überhaupt geschehen ist. Beispielsweise das abgebrannte Haus bei Brandstiftung, oder der gestohlene Gegenstand bei Diebstahl, oder die besprühte Wand bei Graffiti. Das ist doch etwas anderes als ein Beweisstück zur Überführung des Täters. Was ist nun richtig? --Neitram 11:04, 30. Jan. 2007 (CET)