Cum occasione
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Mit der Bulle Cum occasione vom 31. Mai 1653 verurteilte Papst Innozenz X. fünf Sätze des Jansenismus. Der Streit schwelt seit dem posthum 1640 erschienen Werk "Augustinus" des Cornelius Jansen. Es wurde bereits 1642 von Papst Urban VIII. verboten.
Die Verurteilung dieser Sätze durch Innozenz X. gelten folgende Sätze als vom Papst ex cathedra (und damit nach dem Glauben der katholischen Kirche "unfehlbar") verkündet:
1. Manche Gebote Gottes sind für die gerechten Menschen, auch wenn sie wollen und es versuchen, mit den Kräften, die sie gegenwärtig haben, unerfüllbar; es fehlt ihnen auch die Gnade, durch die sie erfüllbar würden.
2. Der inneren Gnade wird im Zustand der gefallenen Natur niemals widerstanden.
3. Für Verdienst und Missverdienst ist im Zustand der gefallenen Natur beim Menschen nicht die Freiheit von Notwendigkeit erforderlich, sondern es genügt die Freiheit von Zwang.
4. Die Semipelagianer gaben die Notwendigkeit der zuvorkommenden inneren Gnade für die einzelnen Akte, auch für den Anfang des Glaubens, zu; und sie waren darin häretisch, dass sie behaupteten, diese Gnade sei eine solche, der der menschliche Wille widerstehen oder gehorchen könne.
5. Es ist semipelagianisch zu sagen, dass Christus für schlechthin alle Menschen gestorben sei oder sein Blut vergossen habe.
[Bearbeiten] Quelle
- Heinrich Denzinger, Enchiridion symbolorum, 40. Aufl. 2005, S. 614 f.