Dammbruchargument
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Als Dammbruchargument bezeichnet man eine rhetorische Technik bzw. eine Art von Argumenten. Es zielt darauf ab, dass der Opponent den Proponent warnt, einen bestimmten Schritt bzw. eine bestimmte Handlung zu vollziehen. Es wird dabei argumentiert, dass diese Handlung „den Damm bricht“ bzw. der Beginn einer schiefen Ebene sei und somit Stück für Stück weitere Konsequenzen zur Folge hat (daher auch „Argument der schiefen Ebene“ oder „Slippery-Slope-Argument“), die allgemein als negativ angesehen werden.
[Bearbeiten] Beispiel
Als neueres Beispiel aus der deutschen juristischen Geschichte kann der Daschner-Prozess angeführt werden. Der stellvertretende Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte im Entführungsfall Jakob von Metzler dem mutmaßlichen, noch nicht verurteilten Entführer (und Mörder) Schmerzen angedroht, um den Aufenthalt des Entführten zu erfahren. Die Staatsanwaltschaft im folgenden Prozess und Staatsrechtler argumentierten, dass eine Zulassung solcher Maßnahmen eine Verwässerung und eine Undefinierbarkeit des Art. 1 GG zu Folge hätte, da auf einen Schritt unmittelbar der nächste folge.