DCMU
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Strukturformel | |||
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Allgemeines | |||
Name | DCMU | ||
Andere Namen | Diuron, 3-(3,4-Dichlorphenyl)-1,1-dimethylharnstoff | ||
Summenformel | C9H10Cl2N2O | ||
CAS-Nummer | 330-54-1 | ||
Kurzbeschreibung | weißes bis graues Pulver | ||
Eigenschaften | |||
Molmasse | 233,10 g/mol | ||
Aggregatzustand | fest | ||
Dichte | 1,48 g/cm³ | ||
Schmelzpunkt | 158 °C | ||
Siedepunkt | 180 °C (Zersetzung) | ||
Dampfdruck | 1,1.10-3 mPa Pa (25 °C) | ||
Löslichkeit | schwer löslich in Wasser (42 mg/L) | ||
Sicherheitshinweise | |||
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R- und S-Sätze |
R: 22-40-48/22-50/53 |
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MAK | 5 mg/m³ | ||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
DCMU ist ein Herbizid, welches Pflanzen durch Hemmung der Photosynthese abtötet.
Es wurde 1954 von der Firma Bayer unter dem Namen Diuron als Unkrautbekämpfungsmittel eingeführt und wird zur völligen Beseitigung von Pflanzen verwendet (Totalherbizid). Es wird zum Schutz von Holz und Mauerwerk und als Beschichtungsmittel eingesetzt. DCMU ist in kristalliner Form erhältlich und schwer wasserlöslich. Die Aufnahme von DCMU ist schädlich für den Menschen.
[Bearbeiten] Wirkungsweise
DCMU blockiert den Elektronentransfer zwischen Photosystem II (P680) und Photosystem I (P700). Damit wird die nichtzyklische Phosphorylierung unterbunden, die auf dem Transport von Elektronen durch die Elektronentransportkette von Photosystem II zu Photosystem I beruht. Ebenso wird die Freisetzung von Sauerstoff unterbleiben, da die Elektronen, die bei der Photolyse von Wasser entstehen, nicht abtransportiert werden.
Nach Zugabe alternativer Elektronenakzeptoren kann die Sauerstoffentwicklung wieder anlaufen, während die Photophosphorylierung weiterhin gestört bleibt.
[Bearbeiten] Kritik an DCMU
DCMU ist als stark gewässergefährdend (R-Satz: 50) eingestuft. Bis zum Verbot dieser Anwendung im Jahre 1997 wurde es von der Deutschen Bahn benutzt, um Gleisanlagen pflanzenfrei zu halten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) plante bereits 2002 in seinem Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine noch weitergehende Anwendungsbeschränkung. Eine Untersuchung des Instituts Fresenius hingegen hält es nur unter ungünstigen Bedingungen für möglich, dass DCMU ins Grundwasser gelangen kann.