Demilitarisierung
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Unter Demilitarisierung bzw. Entmilitarisierung versteht man im übergreifenden Zusammenhang den Abbau der Armee und die Beseitigung des Waffenarsenals in einem Gebiet mit dem Ziel, dass von dort keine Gefahr eines militärischen Angriffs mehr ausgehen kann.
So bestimmte zum Beispiel der Versailler Vertrag 1919 eine Demilitarisierung des Rheinlands. Diese wurde aber 1936 von Adolf Hitler durch den Einmarsch deutscher Truppen aufgehoben.
Ebenso war im Morgenthauplan und im Potsdamer Abkommen eine Demilitarisierung Deutschlands vorgesehen. Wegen des Kalten Krieges kam es aber zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Punktuell bedeutet Demilitarisierung, dass militärische Geräte (Panzer, Kampfflugzeuge, Waffen etc.) so verändert (bzw. teilzerstört) werden, dass eine Wiederherstellung der militärischen Eigenschaften nur unter sehr hohem Aufwand (wenn überhaupt) möglich ist. Beispiele solcher Veränderungen sind die Heraustrennung der Panzerung an vorgeschriebenen Stellen eines Panzerfahrzeuges (wobei normale Stahlplatten an deren Stelle eingesetzt werden dürfen) und die Zerstörung von Verschlüssen von Kanonen, kombiniert mit genau festgelegten Einschnitten am Lauf.
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