Deutschenliste
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Unter der Deutschenliste versteht man eine "Liste der ... [im] Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen"[1], die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zur Vorsorge für Katastrophenfälle führt. Je nach Auslandsvertretung wird auch die Bezeichnung "Krisenvorsorgeliste" verwandt.
Rechtliche Grundlage ist §6 (3) Konsulargesetz.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ §6 (3) Konsulargesetz
[Bearbeiten] Weblinks
- Generalkonsulat Nowosibirsk (Beispiel)