Deutscher Volkskongress
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[Bearbeiten] Erster Deutscher Volkskongress
Der erste "Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden" geht auf die Initiative der SED zurück. Sie ließ Delegierte aus Parteien und Massenorganisationen wählen, die überwiegend aus der sowjetischen Besatzungszone kamen. Nur ein geringer Teil stammte aus der Westzone. Diese gewählten Vertreter kamen am 6. und 7. Dezember 1947 in Berlin zusammen. Aufgrund der geplanten Errichtung eines Westdeutschen Teilstaates und der Wende in der amerikanisch-britischen Besatzungspolitik diskutierte man über die Vorbereitung eines Friedensvertrags sowie eine gesamtdeutsche Regierung "aus Vertretern aller demokratischen Parteien". Dabei lehnte sich der Kongress sehr an die sowjetische Deutschlandpolitik an und unterstützte diese sogar.
[Bearbeiten] 2. Deutscher Volkskongress
Der 2. Deutscher Volkskongress tagte am 17./18. März 1948. Es wurde beschlossen, dass der Marshallplan abgelehnt wird, die Oder-Neiße-Linie anerkannt wird und ein Volksbegehren zur deutschen Einheit beschlossen.
Weiterhin wurde der 1. Deutsche Volksrat (Deutscher Volksrat) gewählt, der 400 Mitglieder umfasste, von denen 100 aus Westdeutschland kamen. Es wurde ein Verfassungsausschuss gebildet, der unter der Leitung Otto Grotewohls stand und einen Entwurf einer "Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik" ausarbeiten sollte.
[Bearbeiten] 3. Deutscher Volkskongress
Der 3. Deutscher Volkskongress wurde von der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone am 15. und 16. Mai 1949 gewählt und bestand aus 1400 Deligierten der sowjetischen Besatzungszone. Aus den Westzonen nahmen 610 Deligierte an dem Kongress teil, der am 29./30. Mai 1949 tagte. Der Entwurf einer Verfassung, der der Verfassungsausschuss des Volksrats ausgearbeitet hatte, wurde angenommen, sowie der 2. Deutsche Volksrat, der am 7. Oktober 1949 zusammentrat, gewählt.