Diätenanpassung
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Im Jahre 1995 kam es zu einer verhältnismäßig großen Erhöhung der Bezüge der Mitglieder des Deutschen Bundestages, der sogenannten Diäten (siehe Abgeordnetenentschädigung, Abschnitt 'Diäten'). Aufgrund der Tatsache, dass ein Großteil der Bevölkerung diese Bezüge bereits vor der Erhöhung als hoch genug ansah und der Problematik, dass die Abgeordneten sich per Gesetz ihre Bezüge selber und ohne Einmischung anderer Gremien festlegen können, stieß dieses Vorhaben auf wenig Gegenliebe. Viele Bürger äußerten sich auch empört über die Tatsache, dass die sonst den Regierungsvorhaben eher ablehnend gegenüberstehende (damals oppositionelle) SPD bei dieser Entscheidung mit der Regierungskoalition stimmte.
Ausschlaggebend für die Wahl des Wortes Diätenanpassung zum Unwort des Jahres 1995 war aber, dass diese offizielle Bezeichnung als Paradebeispiel für einen Euphemismus das eigentliche Ziel, nämlich eine Diätenerhöhung, beschönigte und als verharmlosende Umschreibung genutzt wurde.
Kritiker dieser Wahl wiesen darauf hin, dass
- die Abgeordnetendiäten aufgrund vieler Nullrunden langsamer gewachsen sind als die Einkünfte der Arbeitnehmer
- das Abgeordnetengesetz als Richtschnur für die Höhe der Diäten die Bezüge von Bundesrichtern der Besoldungsgruppe R7 vorsieht und der Bundestag in der Tat lediglich eine Anpassung an die Steigerung dieser Bezüge vorgenommen hatte. Daher handele es sich (aus Sicht der Kritiker) um ein schlechtes Beispiel für einen Euphemismus.