Diözesanbischof
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Der Begriff Diözesanbischof wird in der Katholischen Kirche verwendet, um einen regulären Bischof, der Vorsteher einer Diözese ist, von Sonderformen wie Titularbischof bzw. Weihbischof, aber auch den Diözesanbischof des Bistums, auf das man sich bezieht bzw. in dem man lebt, vom Bischof einer anderen Diözese (der, in bezug auf diese, wiederum der Diözesanbischof ist) zu unterscheiden.
Der Diözesanbischof hat die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht eines Bischofs für sein Bistum und ist allein dem Papst (siehe Hierarchie) verantwortlich. Die Diözesan- und Weihbischöfe eines bestimmten Gebietes gehören meist einer Bischofskonferenz an, in der sie praktische Fragen der seelsorglichen Zusammenarbeit besprechen und ihr Handeln aufeinander abstimmen.
Siehe auch: Altdiözesanbischof, Erzbischof, Patriarch, Metropolit.