Dienstleistungsfreiheit
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Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft (EG). Ebenso wie die anderen drei Freiheiten (Warenverkehrsfreiheit, Personenverkehrsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit), dient sie der Beseitigung von innergemeinschaftlichen Hemmnissen und der Verwirklichung eines gemeinsamen Währungs- und Wirtschaftsmarktes.
Die Dienstleistungsfreiheit ist geregelt im Vertrag zur Gründung der EG (EGV), Art. 49-55. Sie bezieht sich auf gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeit und kann, da sie die vorübergehende Tätigkeit in einem Mitgliedsland regelt, auch zu den Personenverkehrsfreiheiten gezählt werden.
Voraussetzungen für die Gültigkeit der Dienstleistungsfreiheit:
- Nichtkörperlichkeit der Leistung
- Selbstständigkeit (Unterschied zur Arbeitnehmerfreizügigkeit)
- nur vorübergehende Dauer der Tätigkeit, d.h. keine wirtschaftl. Integration in die nationale Volkswirtschaft (Unterschied zu Niederlassungsfreiheit)
- Entgeltlichkeit
Siehe auch: Europäische Dienstleistungsrichtlinie