Diskussion:Dietmar Schönherr
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In der Einleitung heißt es: Dietmar Schönherr, eigentlich Dietmar Otto Edler von Schoenleiten (* 17. Mai 1926 in Innsbruck) ist ein österreichischer Schauspieler.
Was soll da dieses "eigentlich ... Edler von ..."? Er ist (offenbar) österreichischer Staatsbürger und nach 1919 geboren. Damit war das Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden (StF: StGBl. Nr. 211/1919) bereits in Kraft. Somit kann (anders als in Deutschland) "Edler von ..." niemals Teil seines Namens gewesen sein.
--Peter Putzer 19:05, 22. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Adelstitel von Herrn Schönherr
Der Herr Putzer scheint ein Bürokrat und Möchtegern-Jurist zu sein. Niemand hat behauptet, dass "Edler von..." Teil des Namens gewesen ist. Ein Adelstitel ist, wie die Bezeichnung schon sagt, ein TITEL, also ein Zusatz, der neben dem Namen verwendet wurde. Lediglich in Deutschland ist nach der Abschaffung des Adels die Adelsbezeichnung Teil des bürgerlichen Namens geworden, in Österreich hat man sie dagegen ganz weggelassen (So wurde aus "Erzherzog Otto von Habsburg" "Otto Habsburg"). Wikipedia ist allerdings kein Amtsformular, sondern ein Lexikon. Auch ein verlorengegangener Adelstitel sagt etwas über eine Person und seine Herkunft aus. Es ist unzulässig, solche Informationen kommentarlos zu unterschlagen, nur weil man vielleicht ein Adelshasser ist...
- Auch eine IP kann unterschreiben. Aber wie auch immer, man kann den (nicht mehr) geerbten Adelsrang irgendwo im Text des Artikels vorkommen lassen, wenn es denn wirklich relevant sein sollte - was ich persönlich bezweifle - aber es stimmt einfach nicht, daß Dietmar Schönherr eigentlich anders heißt, er hätte nur möglicherweise so geheißen, wenn nicht dummerweise die Republik ausgebrochen wäre. Aber da sind wir im Bereich der Spekulation. Anders übrigens als im Fall Otto Habsburg (der als österreichischer Staatsbürger halt auch nur noch so heißt) gab es auch bei der Geburt von Dietmar Schönherr keinen Adel mehr in Österreich.
- --Peter Putzer 19:16, 21. Feb 2006 (CET)
- Okay, was Schönherr betrifft, stimme ich zu. Allerdings ist der Fall Otto Habsburg nicht so einfach, da er die österreichische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Auf der deutschsprachigen Wikipedia-Seite wird deshalb über seinen richtigen Namen gestritten, während man auf der entsprechenden englischen Seite liest: "Otto von Habsburg (as citizen of Germany) or Otto Habsburg-Lothringen (as citizen of Austria)". Nach meiner Auffassung bedeutet das aber, dass er trotz doppelter Staatsbürgerschaft auch in Österreich "von Habsburg" heißt. Ein gebürtiger Deutscher behält ja auch seinen Namen, wenn er in Österreich Urlaub macht.
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- Ein gebürtiger Deutscher hat ja auch keinen österreichischen Paß. Wie es aussieht, wenn sich ein Deutscher mit einem "Graf von" o.ä. als Teil des Nachnamens in Österreich einbürgern läßt, weiß ich nicht, IPR ist nicht mein Ding. Jedenfalls steht Habsburgs österreichischem Paß eben "Otto Habsburg-Lothringen". Wenn er die österreichische Staatsbürgerschaft zurücklegen würde und nur mit der deutschen einreisen täte, ja dann wäre sein Name auch in Österreich "Otto von Habsburg".
- --Peter Putzer 18:39, 22. Feb 2006 (CET)
- Das Führen eines Namens ist ein absolutes Recht, das doch nicht durch ein gleichartiges anderes Recht, was der Betreffende hat, eingeschränkt werden kann. Außerdem gilt die deutsche Staatsbürgerschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern. Nach meinem Kenntnisstand wird Deutschland von Österreich als Staat anerkannt, also wird auch die deutsche Staatsbürgerschaft in Österreich ohne Einschränkung anerkannt. Dabei kann wohl auch nicht danach unterschieden werden, ob jemand gebürtiger Deuscher ist oder nicht; das wäre purer Rassismus. Und die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft kann meiner Meinung nach nicht durch die zusätzliche österreichische Staatsbürgerschaft "aufgehoben" werden. Also heißt Otto Habsburg in Österreich sowohl Otto Habsburg als auch Otto von Habsburg. Zur anderen Frage: Wenn sich ein deutscher "Graf Koks von der Gasanstalt" in Österreich einbürgern lässt, dann sollte er diesen Namen behalten dürfen. Ich sehe keine Kollision mit dem österreichischen Gesetz. Nach dem Adelaufhebungsgesetz ist ja nur die Führung von Adelsbezeichnungen verboten. Nach deutschem Recht handelt es sich aber lediglich um einen Namen. Zwar kann dieser Name auf einen früheren Adel hindeuten, er muss es aber nicht. Es gibt in Deutschland (und beispielsweise auch in der Schweiz, zum Beispiel "Erich von Däniken") viele Namen mit dem Bestandteil "von", die nicht adligen Ursprungs sind sondern lediglich Teil einer Ortsbezeichnung.
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- Wie ich schon sagte, ich weiß nicht, wie es in solchen Fällen läuft, Internationales Privatrecht ist nicht mein Ding. Eine amateurjuristische Spekulation ist hinfällig, denn wie Sie oder ich uns die Welt wünschen ist halt sehr schön, aber rechtlich irrelevant. Tatsache ist jedenfalls, daß für einen Staat im Umgang mit seinen Bürgern die eigenen Gesetze gelten, ob der dann noch eine andere Staatsbürgerschaft hat ist dafür wurscht - wobei mich eh wundert, daß das so einfach geht (Österreich ist bzgl. Doppelstaatsbürgerschaften sehr streng). Wird wohl am Namen Habsburg liegen (ob mit oder ohne von bzw. -Lothringen).
- --Peter Putzer 20:28, 23. Feb 2006 (CET)
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