Disposable
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Als Disposable beizeichnet man in der Betriebswirtschaft und der Technik alle die Hilfsgüter und Elemente eines Produkts, die einem definierten Verschleiß unterliegen und daher regelmäßig ausgetauscht (engl. to dispose) werden müssen.
Diese Elemente sind marktwirtschaftlich meist von größerer Bedeutung, als das an den Endkunden gelieferte Produkt selbst. Nicht selten wird sogar mit den disposables das eigentliche Geld verdient. Beispiele dafür sind:
- Toner und Tintenpatronen in Druckern
- Hilfsstoffe in biologischen und chemischen Analysegeräten
- Kohlendioxidpatronen in Wasseraufbereitern
- Abgepackte Kaffeeaufbrühsets
- Aufsteckbürsten für elektrische Zahnbürsten
- Akkumulatoren für Multimediaprodukte
Da diese Verbrauchsgüter spätestens nach Ablauf bestehender Patente oft von Drittanbietern nachproduziert und kostengünstiger in den Markt gebracht werden können, lassen sich die hochpreisigen Verbrauchsmaterialien vom Originalherstellers nicht mehr absetzen. Viele Hersteller versuchen sich daher durch bautechnische oder rechtliche Massnahmen, vor Nachbauten oder gar Plagiaten zu schützen. Dabei kommen sogar elektronische Sicherungssysteme zum Einsatz:
Durch das Einfügen eines elektronischen Chips in ein disposable, wird verhindert, dass Fremdmaterialien in den eigenen Produkten benutzt werden können. Gleichzeitig wird eine neues, schutzfähiges geistiges Eigentum (die Chipsoftware) in des Produkt eingefügt, was die rechtliche Verteidigung gegen Nachbauten erleichtert.