DocMorris
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Die Versandapotheke DocMorris N.V. (vormals 0800DocMorris) ist eine niederländische Versandapotheke, die nach einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung über das Internet Arzneimittel an Kunden vorwiegend in Deutschland liefert. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 von dem niederländischen Apotheker Jacques Waterval und dem deutschen IT-Experten Ralf Däinghaus gegründet.
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Sitz
Seinen Standort hat DocMorris seit seiner Gründung in den Niederlanden. Der Firmensitz befindet sich seit 2004 in Heerlen unweit der deutschen Grenze, rund 15 km von Aachen entfernt. Der Grund für die Wahl des Sitzes im Ausland war die Umgehung des bis 2003 in Deutschland geltenden Verbots des Arzneimittelversandhandels und der Wegfall der in Deutschland herrschenden Preisbindung auf rezeptpflichtige Medikamente.
Seit dem Jahr 2006 betreibt DocMorris auch eine Filialapotheke in Saarbrücken. Deren rechtlicher Status wird kontrovers diskutiert und derzeit gerichtlich überprüft.
Unternehmensfakten
Doc Morris hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft inne. Dem Vorstand gehören neben dem Mitbegründer Ralf Däinghaus auch Christoph Jennen, Nándor Szabó und Thomas Schiffer an. Verantwortlicher Apotheker ist Dr. Peter Mackenstein. Der Mitbegründer Jacques Waterval verließ 2004 DocMorris.
Laut eigener Angaben [1] arbeiten bei und für DocMorris über 300 Mitarbeiter, sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland. Mehr als 90 dieser Angestellten sind dem Unternehmen zufolge ausgebildete Pharmazeuten.
Kunden
Obwohl sich der Geschäftssitz von DocMorris in den Niederlanden befindet, beliefert der Versandhändler fast ausschließlich den deutschen Markt. So belieferte DocMorris nach Unternehmensangaben 700.000 deutsche Kunden im ersten Halbjahr 2006. Der größte Teil der Bestellungen wird telefonisch oder schriftlich abgewickelt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten gibt es zur schriftlichen Bestellung keine Alternative, da das Rezept dem Versender vorgelegt werden muss. Bei den rezeptfreien Präparaten (sogenannte OTC-Arzneimittel) nimmt der Anteil der Onlinebestellungen stetig zu.
Firmengeschichte
Seit der Firmengründung war DocMorris mit dem Problem konfrontiert, dass die deutsche Gesetzgebung das Geschäftsmodell von DocMorris stark behinderte. Das Anbieten und Bewerben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Internet war gemäß Heilmittelwerbegesetz verboten und der Versand von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz untersagt. DocMorris berief sich auf die garantierte wirtschaftliche Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt, um seine Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Der Versandhändler trat dabei bewusst in einen Konflikt mit Aufsichtsbehörden und deutschen Apothekern, die das Apothekenmonopol gefährdet sahen. Daher war das Geschäftsmodell und die Geschäftspraxis von DocMorris mehrfach Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und führte schließlich auch zu Änderungen des deutschen Apotheken- und Arzneimittelrechts.
Gerichtsverfahren über den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland (2003)
Der Versand von Arzneimitteln aus den Niederlanden an deutsche Kunden durch DocMorris war Gegenstand mehrerer Gerichtsverhandlungen, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagt war. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2003 wurde der grenzüberschreitende Arzneimittelversand als prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar angesehen. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch das damals in Deutschland bestehende Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Arzneimittel an.[2] Damit wurde das Kerngeschäft von DocMorris, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für illegal erklärt. Dieses Urteil hatte jedoch für den Versandhändler kaum praktische Bedeutung, da bereits zuvor eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes mit Erlaubnis zum Arzneimittelversand zum 1. Januar 2004 beschlossen wurde. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 schließlich erklärte das Landgericht Frankfurt den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland für zulässig (AZ: 3-11 O 64/01, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).[3]
Eröffnung einer Filialapotheke in Deutschland (2006)
Um das Geschäft in Deutschland noch weiter auszubauen, eröffnete das Unternehmen am 3. Juli 2006 in Saarbrücken, mit politischer Unterstützung durch den saarländischen Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales, Josef Hecken, ein Filialgeschäft. Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das saarländische Gesundheitsministerium überraschte, da nach dem deutschen Apothekengesetz nur Apotheker als Einzelperson oder in einer nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaft (Offenen Handelsgesellschaft), nicht aber eine Aktiengesellschaft, zur Eröffnung und zum Betrieb einer Apotheke berechtigt sind. Der Gesundheitsminister Josef Hecken begründete die dennoch erfolgte Zulassung damit, dass die Einschränkung im deutschen Apothekenrecht nicht mit Europarecht vereinbar sei.
Gegen die durch das saarländische Gesundheitsministerium erlassene Betriebserlaubnis dieser Apotheke wurde seitens einer niedergelassenen Apothekerin, einer Apothekerkammer und einem Apothekerverein mit der Begründung geklagt, dass DocMorris hiermit gegen das in Deutschland geltende Mehr- und Fremdbesitzverbot für Apotheken verstoße. Dem Gesundheitsminister Josef Hecken wurde Rechtsbeugung vorgeworfen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass dieser Eilantrag nicht der Eile bedürfe und hat den Eilantrag abgewiesen. Die Klage gegen die Betriebserlaubnis bleibt hiervon unberührt. [4]
Am 13. September 2006 gewährte das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis drei Saarbrücker Apothekern vorläufigen Rechtsschutz und ordnete eine Schließung der Filiale an. Durch die Betriebserlaubnis sei die Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht jedoch noch aus.[5][6]
Eröffnung einer Franchiseapotheke in Deutschland (2007)
Am 8. Januar 2007 unternahm DocMorris einen neuen Vorstoß und wandelte im ebenfalls saarländischen Ort St. Wendel eine bestehende - und nach wie vor von einer deutschen Inhaberin eigenverantwortlich betriebene - Apotheke in eine Franchise-Filiale um, die gegen eine Lizenzgebühr das DocMorris-Logo führt und „Know how“ von DocMorris zur Verfügung gestellt bekommt. Bereits am 15. Januar öffnete eine zweite Franchiseapotheke in Flensburg, die Eröffnung weiterer Apotheken mit DocMorris-Lizenz folgte. DocMorris plant in den nächsten drei bis fünf Jahren 500 solcher DocMorris-Franchiseapotheken in Deutschland zu eröffnen.[7]
Quellen
- ↑ https://www.docmorris.de/de/ueber_docmorris/index.jsp
- ↑ EuGH Urteil 11.12.2003 C-322/01
- ↑ Rezepte in Internetapotheken erlaubt. SPIEGEL ONLINE, 25.7.2006.
- ↑ DocMorris-Filiale darf bleiben. Reuters, 9.8.2006
- ↑ DocMorris muss Filiale in Deutschland schließen. SPIEGEL ONLINE, 13.09.2006.
- ↑ Doc Morris muss deutsche Filiale schließen. Die Welt, 13.9.2006.
- ↑ DocMorris will Apotheken-Kette in Deutschland starten, Deutsches Ärzteblatt, 8. Januar 2007