Benutzer:Dr.Normann Graf
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Dr. Normann Graf , Staatsanwalt und unschuldig Verfolgter
Dr. Normann Graf wurde am 20.Juni 1947 in Wels, Oberösterreich, geboren. Er besuchte in den Jahren 1953 bis 1957 die Volksschule in Wels Vogelweide und anschließend von 1957 bis 1965 das Öffentliche Stiftsgymnasium der Benediktiner zu Kremsmünster. Von 1966 bis 1970 studierte er an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften und promovierte an dieser Universität im Juni 1970 zum Doktor der Rechte. Von 1970 bis 1971 war er Rechtspraktikant am Landesgericht Salzburg und wurde am 1.1.1971 als Richteramtsanwärter in den Justizdienst übernommen. Im Juli 1973 legte er erfolgreich die Richteramtsprüfung ab und wurde mit 1.8.1973 zum Richter für den Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz ernannt. Am 1.1.1975 erfolgte seine Ernennung zum – damals jüngsten - Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg. Dr. Normann Graf ist seit 1966 Mitglied der katholischen ÖCV Studentenverbindung Rheno-Juvavia zu Salzburg war lange Jahre Parteimitglied der ÖVP und übte für diese verschiedene politische Funktionen auch als Mandatsträger aus. Dabei zeichnete er sich als Vortragender an der ÖVP Parteiakademie in Seebrunn und als politischer Kämpfer vor allem gegen die österreichische sozialistische Partei aus, wobei er sich in dieser viele Feinde bei den Austromarxisten erwarb. Im Jahr 1981 verließ Dr. Normann Graf die Staatsanwaltschaft Salzburg in trat eine Stelle als Prokurist bei der gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaft WEB an. Durch neuartige Finanzpraktiken rettete er diese Gesellschaft und ihren Geschäftsführer Dr. Bernd Schiedek vor der drohenden Insolvenz. Über Wunsch des ehemaligen Salzburger ÖVP – Landtagspräsidenten Prof. Hans Zyla nahm Dr. Normann Graf in der von diesem und Siegfried Schider gegründeten Immobilienbeteiligungsgesellschaft IMMAG einen Vorstandsposten an. Er führte diese Gesellschaft zur Börsennotierung und legte in der Folge sein Vorstandsmandat nieder und übersiedelte in den Aufsichtsrat. Im Jahre 1988 lancierten seine Gegner über den sattsam bekannten deutschen Immobilienguru Gerlach und den Redakteur Daniel Berger der österreichischen Zeitschrift Trend eine vielfach auf unrichtiger Berichterstattung beruhende Pressekampagne gegen Dr. Graf die im Juni 1989 zu einer politisch motivierten Strafanzeige der austromarxistischen Salzburger Arbeiterkammer unter Führung der Mag. Gabriele Burgstaller führte, die den Untersuchungsrichter Dr. Candido veranlasste, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachtes eine Voruntersuchung einzuleiten und ohne Vorliegen von Haftgründen eine Untersuchungshaft zu verhängen. Diese von der Ratskammer des Landesgerichtes Salzburg unter Vorsitz des ehemaligen sozialistischen Gemeinderates Dr. Seiss gedeckten Maßnahmen wurden auch vom Oberlandesgericht Linz in der Folge geradezu blindwütig bestätigt. Damit wurde die Führungsmannschaft des Konzerns enthauptet und Teile des Konzerns mangels entsprechender Führung in die Insolvenz und damit in die Hände des Salzburger Konkursrichters Dr. Sieber – der der Öffentlichkeit durch die Rohrmoser-Elsner Affaire bekannt ist - getrieben. Zur Bestätigung der von der Arbeiterkammer Salzburg erhobenen Vorwürfe setzte Dr. Candido ausgeschlossene oder befangene Sachverständige wie den Wiener Neustädter Steuerberater Dr. Bollenberger ein, die im wesentlichen als Zielvorgabe die Vorwürfe der Arbeiterkammer bestätigen sollten und so eine Verurteilung der von der Arbeiterkammer beschuldigten Personen ermöglichen sollten. Dabei bediente sich Bollenberger vornehmlich zusammen mit den Steuerberatern Halm und Steiner des Tricks, die Konzernbestandteile gutachterlich auseinanderzureissen um so eine Geseamtbegutachtung des Gesamtkonzerns – die eine positive Konzernbilanz ergeben hätte – zu verhindern. Dieser Trick hat bis zuletzt das Verfahren beherrscht und ein verzerrtes Wirtschaftbild des Konzerns wiedergegeben. Über Antrag des Dr. Normann Graf wurde Bollenberger schließlich im Juni 1990 wegen Ausgeschlossenheit als Sachverständiger abberufen , seine Mitarbeiter jedoch vom Untersuchungsrichter zu Sachverständigen bestellt um so die Kontinuität seines Wirkens im Sinne eines Schuldbeweises zu gewährleisten. Da Dr. Normann Graf als ehemaliges Justizmitglied erkannte und ihm auch aus ihm noch zu Verfügung stehenden justizinternen Quellen bestätigt wurde, dass das Verfahren durch unrichtige Gutachten und eine Dauerabweisung entsprechender Beschwerden durch die von Dr. Seiss und Dr. Dalus beherrschte Ratskammer in eine verurteilende Richtung getrieben werden sollte und zudem der Gerichtsintimus der Salzburger Nachrichten Dr. Ronald Escher immer mehr Dr. Graf verunglimpfende falsche Artikel in den Salzburger Nachrichten einstellte, beschloss Dr. Graf Österreich zu verlassen und die im angebotene deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Da Dr. Graf für die österreichische Justiz nunmehr nicht mehr erreichbar war, wurde gegen ihn von der österreichischen Untersuchungsrichterin und von Frau Gabriele Burgstaller bei der Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung eines Strafverfahrens beantragt. Dieses Strafverfahren wurde auch eingeleitet, ging jedoch nicht im Sinne der Antragsteller aus, da es von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte nämlich erkannt, dass die österreichischen Gutachten ( von der Kölner Staatsanwaltschaft daher nicht als Gutachten sondern als „Blattsammlungen“ bezeichnet ) unrichtig und unvollständig waren und der Wertung durch eine kritische Justiz, wie der in großen Wirtschaftsstrafsachen erfahrenen großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Köln nicht tauglich waren. Unter dem Schock dieser Einstellung wurde dann auch am Landesgericht Salzburg der Entschluss gefasst, die österreichische Strafsache in Wirtschaftsstrafsachen möglichst unbedarften Richtern zu übergeben und dafür vom Päsidenten des Landesgerichtes Salzburg Dr.Walter Grafinger die Arbeitsrichter Dr. Gruber und Dr. Promegger mit der Führung des österreichischen Prozesses beauftragt. Um eine Gefahr unliebsamer Beurteilungen durch die Schöffen zu entgehen, wurde der Gerichtsredeakteur Dr. Ronald Escher der Salzburger Nachrichten beauftragt, während eines laufenden Verfahrens eine noch nie dagewesene Pressekampagne seiner den lokalen Markt beherrschenden Zeitung im Sinne einer medialen Vorverurteilung und entsprechenden „Einstimmung“ der Bevölkerung zu inszenieren. Ein Auftrag, dem Dr. Ronald Escher in getreuer journalistischer Pflichterfüllung jahrlang nachkam und dessen Taten bis heute nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unzulässig verurteilt wurden, obwohl er in einem anderen gleichartigen Fall ein verurteilendes Erkenntnis gefällt hatte. Die Betreuung der angeblich geschädigten Anleger wurde dem damals in der Anwaltsszene relativ unbekannten Arbeiterkammeranwalt und Burgstaller-Vertrauten Dr. Steinacher übergeben, der sich damit Millionen an Honoraren verdiente, dem es aber nie gelang, die volle Befriedigung seiner Mandanten durchzusetzen. Ob Dr. Steinacher bei seiner Vertretung eine Mehrzahl von Kunstfehlern begangen hat oder intellektuelle Schwäche zeigte oder zu spät und unrichtig reagierte, wurde bis heute niemals erforscht, obwohl dies zur Geltendmachung eines allfälligen Anwalts- und Arbeiterkammerregresses zur vollen Befriedigung der Anleger notwendig wäre. Damit konnte die Fiktion einer Schadenszufügung aufrecht erhalten werden. Die Regie der österreichischen Austromarxisten war eine perfekte im Sinne eines Schauprozesses kommunistischer Prägung und eines großangelegten Rufmordes an unschuldigen Personen und führte auch teilweise zur Verurteilung Unschuldiger durch die Arbeitsrichter zu jahrelangen Freiheitsstrafen und einer nicht wieder gutzumachenden Verhetzung der Bevölkerung – die so blöd war, die Hauptakteurin auch noch zur Landeshauptfrau zu machen, obwohl diese außer Maul aufreißen und Kühe melken keine für die Bevölkerung relevanten Handlungen gesetzt hat -. Hinsichtlich Dr. Normann Graf waren die Bemühungen der österreichischen Austromarxisten, sich an ihm zu rächen, erfolglos, da Dr. Normann Graf auf Grund seiner Ausbildung ihren Aktionen immer einen Schritt voraus war, die österreichischen Austromarxisten nicht erkannten, dass die deutsche Justiz ihnen hinter ihre Schliche gekommen war und erst vor einigen Wochen das Oberlandesgericht München im Sinne von Dr. Normann Graf entschieden hat, dass seine Auslieferung nach Österreich unzulässig ist. Vielmehr wollen die Austromarxisten, allen voran Burgstaller , den dummen Teilen der österreichischen Bevölkerung vormachen, Dr. Graf habe gute Freunde in Deutschland und werde deshalb geschont, statt zuzugeben, dass eben beweisen was anderes ist, als nur blöd zu reden und Unsinn zu behaüpten und ihre Beweise gegen Dr. Graf so dürftig sind, dass sie vielleicht einem österreichischen, aber niemals einem rechtsstaatlichen deutschen Verfahren standhalten. Seither bemühen sich die österreichischen Austromarxisten unter Zuhilfenahme von Individuen, wie dem Neumarkter Lehrer Schinwald potentielle Straftäter zu einer Entführung des Dr. Graf nach Österreich anzustiften, was ihnen aber wegen der drohenden Gefahr eines Tötungsdeliktes nicht gelingt ( Wer es nicht im Kopf hat, muss es eben woanders haben).
Dr. Normann Graf lebt weiterhin in Deutschland und ist bemüht, das ihm widerfahrene Unrecht und den Rufmord, der vornehmlich durch Dr. Escher und Dr. Perterer der Salzburger Nachrichten an ihm begangen wurde, aufzuklären.