Einheitsbilanz
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Eine Einheitsbilanz ist eine Bilanz, die gleichzeitig die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Zwecke erfüllt. Die Posten der Handelsbilanz sowie die der Steuerbilanz sind identisch. Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte werden ausgeübt, um der steuerrechtlichen Aktivierungspflicht zu entsprechen und ebenso werden handelsrechtliche Passivierungswahlrechte nicht ausgeübt um somit den steuerrechtlichen Passivierungsverboten zu entsprechen (Maßgeblichkeitsprinzip).
Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz, die im Rahmen der Einheitsbilanz nicht dargestellt werden können, werden in einer Nebenrechnung (auch sog. 60-II-Rechnung) dargestellt, vgl. § 60 Abs. 2 S. 1 EStDV.
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