Einheitspreis
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für eine Beschreibung des Bürgerpreises der Bundeszentrale für politische Bildung siehe Einheitspreis (Bürgerpreis). |
Der Einheitspreis ist eine Vergütung, die für eine bestimmte Leistungseinheit berechnet wird. Dabei handelt es sich um die häufigste Vergütungsart in baurechtlichen Verträgen. Die Vergütung ergibt sich aus dem Produkt von Einheitspreis und der Zahl der tatsächlich ausgeführten Leistungseinheiten, die durch ein Aufmaß zu ermitteln ist. Die Zahl der tatsächlich ausgeführten Einheiten kann von der im Vertrag vorgesehenen Zahl abweichen, so dass auch die Vergütung in der Schlussrechnung von der im Vertrag vorgesehene Gesamtvergütung abweicht. Auf die Arbeitszeit und das verbrauchte Material kommt es bei der Abrechnung nach Einheitspreisen nicht an.
In der VOB/B ist der Einheitspreis in § 2 Vergütung geregelt.
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