Einkommenssteuer (Schweiz)
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Die Einkommenssteuer in der Schweiz wird von natürlichen Personen erhoben und erfasst das ganze Einkommen. Grundsätzlich unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer. Es handelt sich um eine direkte Steuer. Die Steuer wird nach dem Bruttoprinzip erhoben. Die Regelungen zur Einkommenssteuer sind ein wesentlicher Teil des Steuerrechts der Schweiz.
Es werden vier Einkünftekategorien unterschieden:
- Erwerbseinkommen
- Ertragseinkommen
- Ersatzeinkommen
- übriges Einkommen
Durch Sondergesetze können Einkunftsbestandteile von der Einkommenssteuer freigestellt oder einer Sondersteuer unterstellt werden.
Der Steuersatz wird durch Kantone und Gemeinden selbständig festgelegt, er kann sich daher an verschiedenen Orten erheblich unterscheiden. Üblicherweise kommt ein progressiver Steuertarif zur Anwendung, Ehepaare werden in der Regel vergünstigt besteuert.
[Bearbeiten] Berechnungsbeispiel
Am Beispiel der folgenden steuerpflichtigen Person soll kurz die Erhebung der Einkommenssteuer in der Schweiz dargestellt werden. Als Grundlage diente ein steuerbares Einkommen von CHF 100'000 und ein steuerbares Vermögen von CHF 500'000. Der Steuerpflichtige ist verheiratet und hat 2 Kinder. Als Steuergemeinde wurde einmal Bottighofen als steuergünstigste Gemeinde im Kanton Thurgau und die Gemeinde Hauptwil als teuerste Gemeinde im Kanton Thurgau herangezogen. (Beispiel vereinfacht):
Steuerbares Einkommen | CHF 100'000 |
Kantons- und Gemeindesteuern | CHF 12'830 |
Direkte Bundessteuer | CHF 2'425 |
Steuersatz gesamt (inkl. Vermögen): 15.25 % auf das steuerbare Einkommen
Steuerbares Einkommen | CHF 100'000 |
Kantons- und Gemeindesteuern | CHF 19'650 |
Direkte Bundessteuer | CHF 2'425 |
Steuersatz gesamt (inkl. Vermögen): 22.07 % auf das steuerbare Einkommen
[Bearbeiten] Weblinks
- Lexikon: Einkommenssteuer, in: Vernunft Schweiz.
- Einkommenssteuer, in: Kantonales Steueramt Kanton Aargau.
- Einkommenssteuer, in: Standort Schweiz.
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