Emissionshandelsrichtlinie
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Die Emissionshandelsrichtlinie (Langtext: Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates) bildet die rechtliche Grundlage für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in Europa.
Ziel der Richtlinie ist es, auf eine möglichst kosteneffiziente und wirtschaftlich verträgliche Weise auf eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen hinzuwirken.
Die Emissionshandelsrichtlinie bildet sowohl die rechtliche Grundlage für die Nationalen Zuteilungspläne (Artikel 9) als auch für die Festlegung der einzelnen Handelsperioden (Artikel 11).
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[[1]]; Deutscher Text der Emissionshandelsrichtlinie