Diskussion:Entwurfsplanung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Schilderung der Grundleistungen ist aus § 73 HOAI entnommen und daher aus dem sehr speziellen Leistungsbild für die technische Ausrüstung. Der Artikeltext erwähnt eingangs die Planung von Bauwerken. Insoweit würde sich eher anbieten, das Leistungsbild für die Objektplanung von Gebäuden (§ 15 HOAI) wiederzugeben. Sinnvoll wäre in jedem Fall, zu erwähnen, dass es für verschiedene Arten von Planungen (z.B. Gebäude, Ingenierbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) verschiedene Leistungsbilder gibt. --wau > 19:09, 30. Mär 2005 (CEST)