Entschließungsantrag
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Der Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, die im Deutschen Bundestag, den Landtagen, und vielen anderen Parlamenten weltweit üblich ist. Das Parlament fordert die Regierung mit diesem Antrag begleitend zu Gesetzesbeschlüssen (insbesondere dem Haushaltsgesetz) auf, etwas bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun.
Ein Entschließungsantrag kann nicht selbstständig eingebracht werden. Er muss sich immer auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf oder eine Rechtsverordnung, eine Unterrichtung, eine Regierungserklärung, eine Große Anfrage beziehen. Für die Überweisung von Entschließungsanträge an einen Ausschuss ist in der Regel die Zustimmung des Antragstellers notwendig. Über Entschließungsanträge kann erst abgestimmt werden, wenn über die zugrunde liegende Vorlage durch Schlussabstimmung entschieden ist.
Der Entschließungsantrag würde einen Eingriff in die Gewaltenteilung bedeuten, wenn die Exekutive an ihn gebunden wäre. Daher hat er nur auffordernden Charakter. Die Regierung setzt ihn aber in der Regel um, da sie von der parlamentarischen Mehrheit abhängig ist.