Entwidmung
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Eine Entwidmung (im Straßen- und Wegerecht auch Einziehung) ist ein Hoheitsakt zur Statusbeendigung einer öffentliche Sache. Mit der Entwidmung endet die öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit oder das öffentlich-rechtliche Eigentum an der Sache.
Die Entwidmung kann nur in der für die Widmung vorgesehenen Rechtsform erfolgen, ist also die Widmung ein Verwaltungsakt, so muss auch die Entwidmung ein solcher sein.
Bei Religionsgemeinschaften, die in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts sind ("Körperschaftsstatus"), findet die Entwidmung von Kirchen und res sacrae oft im Rahmen eines Gottesdienstes statt. Das katholische Kirchenrecht spricht hier von Profanierung.
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