Diskussion:Erich Kiesl
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Hansjoachim Gaub wurde zwar verurteilt, fällt jedoch genau deshalb unter das Verfahren der Resozialisierung. Ihn in diesem Artikel zu erwähnen ist daher gesetzeswidrig da es seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft im Wege steht.
- Anonymus 89.146.145.254 aus Bosnien-Herzegowina schrieb obige Bemerkung am 31. Oktober 2006 um 15:30 Uhr. Antwort: Hansjoachim Gaub wurde nicht nur verurteilt, sondern das stand auch in x-verschiedenen Zeitungen. Ihn in diesem Artikel zu erwähnen ist daher überhaupt nicht "gesetzeswidrig". Erstaunlich, um welche deutschen Resozialisierungsfälle man sich in Sarajevo Sorgen macht. ;-) --Bogart99 16:44, 1. Nov. 2006 (CET)
Klar, und wenn die Zeitungen es tun muss es ja auch legal sein. Das kann wohl nur ein Bild-Leser so sagen ;-) Lies mal das hier: "Gesetz und Recht haben den Vorrang des Resozialisierungsgebotes im Strafvollzug, also das Bemühen um soziale Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, verfassungsrechtlich festgeschrieben." http://www.123recht.net/article.asp?a=18670
Erstaunlich, wie unsachlich manche Leute ihre Artikel schreiben... fast könnte man meinen, Du hättest eine persönliche Rechnung zu begleichen?
- Noch erstaunlicher ist, wie einige Leute hier "ihre persönliche Rechnung begleichen", indem sie Fakten verbiegen, um bestimmte Leute zu entschuldigen und andere zu beschuldigen. --Bogart99 14:24, 16. Nov. 2006 (CET)
§ 7. MedienG (1) Wird in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 14.535 Euro nicht übersteigen; im Übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.
- Nanu, wer funkt denn da am 29. November 2006 um 14:37 Uhr aus Bosnien (IP-Nr. 89.146.129.207)? Schauen wir mal nach: Person Nr. 1, die Ripe NCC listet, wurde am 4. August 2000 von Antiwar.com als einer der Ausgangspunkte einer DoS-Attacke identifiziert (Justin Raimondo: Bosnian cyberthugs hack antiwar.com). Der Beschuldigte sagte umgehend, er sei das unschuldigste aller Unsschuldslämmer und die Behauptung von Raimondo sei "a dangerous attack on Internet free expression". Oha! Und die Email-Adresse von Person Nr. 2 wird in der "Spam Trap" des Online-Spiele-Anbieters nzBidz Online Gamez mit der Bemerkung geehrt: "links to real spammer e-mail addresses for the icing on the cake". Es ist doch bemerkenswert, wer sich da so alles im Umfeld des deutschen Caroline-Urteils tummelt, statt sich mit den Persönlichkeitsrechten im heimischen Bosnien-Herzegowina zu beschäftigen.
- Das Mediengesetz, das der bosnische Anonymus oben teilweise zitiert, ist ein österreichisches Gesetz, kein deutsches. Anonymus kopiert aus dem "Zweiten Abschnitt" dieses Gesetzes aus gutem Grund nur § 7, Abs. 1. Sehen wir uns doch mal Abs. 2 an: "Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn:
- 1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt,
- 2. die Veröffentlichung wahr ist und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben steht,
- 3. nach den Umständen angenommen werden konnte, daß der Betroffene mit der Veröffentlichung einverstanden war, oder
- 4. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat."
- Zumindest Ziff. 2 deutet darauf hin, dass vor einer Verurteilung zu einer Geldstrafe, die unser anonymer Kollege wohl gerne sähe, erörtert werden müsste, ob die seinerzeitigen Presseartikel, die zumindest dafür gesorgt haben, dass Herr Gaub in einem im Februar 2006 erschienen Titel des Econ-Verlages eine namentliche Wüdigung erfährt, irgendwie doch nicht von diesem Gesetz geahndet würde ... in der Republik Österreich, nicht in der Bundesrepublik Deutschland, wie gesagt. --Bogart99 12:17, 11. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Verweis auf eine SPD-Seite
In einem sachlichen Artikel hat m.E. der Verweis auf eine Seite des politischen Gegners, auf der gegen diverse CSU-Politiker Stimmung gemacht wird, nichts verloren
- ... schreibt ein rheinischer Anonymus (IP-Nr. 194.231.192.106) am 15. Februar 2007 um 15:38 Uhr. Der inkriminierte Text ist sachlich korrekt und könnte vom Tenor her genauso im konservativen Münchner Merkur stehen. Abgesehen davon, dass die innerparteilichen Gruppen der Münchner CSU polemischer miteinander umgehen, als die Bayern-SPD mit dem "politischen Gegner", gelten m.W. die Seiten demokratischer Parteien in WP als "reputabel". Ob auf die Seiten antidemokratischer Parteien verlinkt werden darf, ist in WP hingegen sehr umstritten. (Nebenbei: Ich habe umgekehrt auch schon auf CSU-Seiten verlinkt. Interessanterweise hat das bayerische und rheinische Anonymusse kalt gelassen ;-) --Bogart99 16:09, 17. Feb. 2007 (CET)