Diskussion:Ersatzvornahme
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Hallo,
die Formulierung "den Baum auf Kosten des Grundstücksinhabers zu entfernen" ist am Ende sicher richtig. Währe es juristisch nicht sauberer zu schreiben, dass die Kosten erst einmal die Verwaltungsbehörde trägt, diese jedoch einen Ersatzanspruch gegen den ursprünglich pflichtigen hat? Ist wichtig, wenn der "Pleite" ist. --Badenserbub 08:35, 21. Nov 2005 (CET)