Erstreckungsgesetz
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Mit dem deutschen Erstreckungsgesetz (Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten) wurde im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes die Rechtseinheit zwischen dem Patentrecht der ehemaligen Deutschen Demokratische Republik und der Bundesrepublik Deutschland hergestellt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Inhalt
[Bearbeiten] Teil 1 Erstreckung
- Abschnitt 1 Erstreckung auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- Abschnitt 2 Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für Patente
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für Urheberscheine und Patente für industrielle Muster (weggefallen ab 1. Juni 2004)
- Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für Marken
- Abschnitt 3 Übereinstimmende Rechte; Vorbenutzungs- und Weiterbenutzungsrechte
- Unterabschnitt 1 Erfindungen, Muster und Modelle (Wörter: "Muster und Modelle" gestrichen ab 1. Juni 2004)
- Unterabschnitt 2 Warenzeichen, Marken und sonstige Kennzeichen
[Bearbeiten] Teil 2 Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
[Bearbeiten] Teil 3 Einigungsverfahren
außer Kraft ab 1. Januar 2000
[Bearbeiten] Teil 4 Änderung von Gesetzen
[Bearbeiten] Teil 5 Übergangs- und Schlußvorschriften
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