Europäische Kommission für Menschenrechte
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Europäische Kommission für Menschenrechte (E.K.f.M.) sollte die Einhaltung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte durch ihre Unterzeichner gewährleisten. Sie wurde 1953 in Straßburg errichtet und hatte dort ihren Sitz. 1988 wurden ihre Aufgabe durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte übernommen.
[Bearbeiten] Siehe Auch
[Bearbeiten] Quelle
- Klaus Schubert und Martina Klein: Politiklexikon. 4., aktualisierte Auflage. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2006 (Schriftreihe Band 497), ISBN 3-89331-618-3.