Evidenz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Evidenz (lat. evidentia = Augenscheinlichkeit; evidence, engl. für: Aussage, Zeugnis, Beweis; Ergebnis, Unterlage, Beleg) bedeutet umgangssprachlich: Augenschein, Offenkundigkeit, völlige Klarheit. „Das ist doch evident“ bedeutet somit, dass etwas nicht weiter hinterfragt werden muss.
[Bearbeiten] Philosophie und Rhetorik
Ob man sie als „anschauliche Gewißheit“ (Immanuel Kant) oder als „Selbstgegebenheit“ (Edmund Husserl) betrachtet, die Evidenz ist eine Art Wahrheitskriterium für solche Sätze, die man nicht weiter zurückführen oder hinterfragen kann. In der Rhetorik interessiert weniger die objektive Evidenz, in der sich eine Wahrheit oder ein Sachverhalt als solche(r) unzweifelbar „zeigt“, als vielmehr die subjektive oder psychologische Evidenz, die sich in einem „Gefühl des Überzeugtseins“ ausdrückt.
Obwohl wir in der Evidenz „eine Einsicht ohne methodische Vermittlungen“ vor uns haben, ist sie eine der wesentlichen Säulen unseres Argumentierens und als solche, wie Stegmüller ausführt, selbst Methode: „All unser Argumentieren, Ableiten, Widerlegen, Überprüfen ist ein ununterbrochener Appell an Evidenzen, wobei ... das ‚Appell an...‘ nicht so misszuverstehen ist, als würde die Evidenz jeweils den Gegenstand der Rechtfertigung darstellen. Sie ist das ‚Wie‘ und nicht das ‚Worüber‘ des Urteilens.“ So berufen wir uns in Wissenschaft und Alltag also beständig auf „evidente“ Sätze, auf „offensichtliche“ und „selbstverständliche“ Einsichten, ohne den eigentlichen Charakter dieser Einsichten jemals beweisen zu können, denn: „... das Evidenzproblem ist absolut unlösbar ... alle Argumente für die Evidenz stellen einen circulus vitiosus dar und alle Argumente gegen sie einen Selbstwiderspruch... Wer für die Evidenz argumentiert, begeht einen Zirkel, denn er will beweisen, daß es die Evidenz gibt; das zu Beweisende soll also das Ergebnis der Überlegungen darstellen, während er vom ersten Augenblick seiner Argumentation an Evidenz bereits voraussetzen muß. Wer gegen sie argumentiert, begeht einen Selbstwiderspruch; denn er muß ebenfalls voraussetzen, daß seine Argumentationen evident sind.“
Zur philosophischen Bedeutung der Evidenz siehe auch: Evidenz (Philosophie).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Quellen
- G. Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch, Stuttgart 1974(19)
- J. F. Fries: Neue Kritik der Vernunft, 1807
- J. Mittelstraß (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, Mannheim 1980
- W. Stegmüller: Metaphysik, Skepsis, Wissenschaft, Berlin 1969(2)
- D. Zittlau: Kommunikation und Rhetorik, Düsseldorf 1996
- D. Zittlau: Schlagfertig kontern, München 2002