Ex ante
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Ex ante (lat.) ist ein Synonym für "zuvor" oder "aus früherer Sicht". Bei Evaluationen und Befragungen definieren Ex-ante-Untersuchungen den Zustand vor einer Maßnahme und untersuchen somit die Ausgangssituation. In der Systemtheorie sind ex ante im Vorhinein festgelegte Größen (Plangrößen), die erreicht werden sollen.
Auch Juristen verwenden den Begriff häufig, um den Zeitpunkt für die Beurteilung einer bestimmten Situation zu kennzeichnen. Mit Ex-ante-Beurteilung meint man zum Beispiel, dass für die Beurteilung nur diejenigen Tatsachen herangezogen werden, die schon früher bekannt waren, und sich nicht erst später gezeigt haben. Relevant ist dies z.B. bei der Frage, ob eine Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinne vorliegt. Ein Polizeivollzugsbeamter kann zu dem Zeitpunkt, in dem er handeln muss, nur das berücksichtigen, was er schon weiß. Stellt sich nach dem Eingreifen der Polizei heraus, dass in Wirklichkeit keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorlag, spielt dies keine Rolle für die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme, wie es bei einer Ex-post-Betrachtung der Fall wäre. Relevant wird diese Tatsache jedoch im Rahmen der Kostentragungspflicht.
Das Gegenteil von ex ante ist ex post.